Wann werden Kinder genauso geschützt wie Abgeordnete?

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Wolfgang Stefinger
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Frage von Ina B. •

Wann werden Kinder genauso geschützt wie Abgeordnete?

Heute hat der Bundestag angesichts der ins Unermessliche steigenden Infektionszahlen die Präsenzpflicht im eigenen Haus aufgehoben. Dies dient vermutlich der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Abgeordneten, von denen jede und jeder, die das wünschen, inzwischen geboostert sind.
Gleichzeitig werden in vielen Bundesländern, darunter Bayern, Kinder gezwungen, sich täglich einem sehr hohen Ansteckungsrisiko auszusetzen. Von den Kindern unter 12 Jahren haben die meisten noch keine einzige Impfdosis erhalten, es gibt in den wenigsten Klassenzimmern Luftfilter und Masken werden nicht durchgängig getragen.
Es entsteht der Eindruck, dass die Gesundheit von Abgeordneten mehr wert ist als die Gesundheit von Kindern. Auch, wenn das Risiko für einen schweren Verlauf mit Krankenhausbehandlung bei Kindern im Promillebereich liegt, wissen wir noch viel zu wenig über die Langzeitfolgen einer Infektion, um bei einer ganze Generation in Kauf zu nehmen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch, die Sie auch über Twitter angekündigt hatten. Bei der Aufhebung der Präsenzpflicht im Deutschen Bundestag handelt es sich lediglich um einen (!!!) Sitzungstag im Februar. Dies war Ihnen offenbar nicht bewusst. Aufgrund dieses Umstandes nun über die Präsenzpflicht an Schulen zu diskutieren, erscheint mir mit Verlaub etwas populistisch. Kinder und Jugendliche sind mit die größten Leidtragenden der Pandemie. Während des Lockdowns mussten sie ihre sozialen Kontakte und Freizeitaktivitäten auf ein Minimum beschränken, die Eltern waren durch Homeschooling und dem eigenen Arbeiten von zu Hause einer enormen Doppelbelastung ausgesetzt. Ich denke, hier ist ein Maß an Verhältnismäßigkeit geboten mit dem Ziel, eine effektive Strategie zu implementieren, um Kinder und Jugendliche in ihrer natürlichen Entwicklung zu fördern und sie dabei bestmöglich zu schützen. Es gilt festzuhalten, dass Kinder und Jugendliche mit dieser Regelung nicht weniger geschützt werden, sondern das ein Aufheben der Präsenzpflicht im Schulbetrieb vielmehr eine ungleich stärkere Belastung für Kinder und Jugendliche sowie ihr gesamtes Umfeld bedeuten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stefinger

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