Wie stehen Sie zum Thema Lebensschutz, insbesondere zu §219 und §218? Wie stehen Sie zum Thema Sterbehilfe und assistierter Suizid?

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Wolfgang Stefinger
CSU
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Frage von Judith G. •

Wie stehen Sie zum Thema Lebensschutz, insbesondere zu §219 und §218? Wie stehen Sie zum Thema Sterbehilfe und assistierter Suizid?

Sehr geehrter Herr Stefinger,

mir ist das Thema Lebensschutz sehr wichtig.
Meine Meinung nach wäre eine Streichung von §219 und vor allem auch §218 sehr schädlich, besonders auch für Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Meiner Ansicht nach wären in diesem Bereich mehr unbürokratische Hilfsangebote notwendig, die Frauen eine wirklich selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen, anstelle einer Entscheidung, die durch Druck von außen und finanziellen oder anderen Notlagen geprägt ist. Wie stehen Sie zu den entsprechenden Initiativen im Bundestag?
Wie stehen Sie zum Thema Sterbehilfe und assisitierter Suizid?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Lebensschutz und Sterbehilfe. Gerne erläutere ich Ihnen hierzu meine Position: CDU und CSU bekennen sich klar zum Schutz des ungeborenen Lebens. So haben wir in den zahlreichen Debatten zum Schwangerschaftsabbruch immer wieder klar gemacht, dass wir weiterhin an dem nach hartem Ringen gefundenen gesellschaftlichen Grundkonsens in Bezug auf den Schutz des ungeborenen Lebens und den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen festhalten. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz i.V.m. §§218 und 219 StGB stellt einen in intensiver Debatte errungenen gesellschaftlichen Kompromiss dar und bietet eine rechtssichere Lösung. Ebenso halten wir an der Verpflichtung zu einer Beratung, die vor einem Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden muss, fest. Schwangerschaftsabbrüche sind eine Extremsituation für schwangere Frauen – häufig in einer existentiellen Notlage. Frauen brauchen in einer solchen Situation eine neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Beratung. Diese Beratung muss sowohl im Interesse der ungewollt schwangeren Frauen, aber insbesondere auch für das ungeborene Leben stattfinden und deshalb eine hohe Qualität haben. Für uns kommt es nicht in Frage, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auszusetzen, die Teil des damals schwer errungenen gesellschaftlichen Konsenses ist, wie es teilweise gefordert wird. Über einen weiteren Ausbau unbürokratischer qualitativ hochwertiger Hilfsangebote lässt sich sicherlich diskutieren.

Die unantastbare Würde des Menschen ist für die Bewertung bioethischer Herausforderungen, sei es in Fragen der Fortpflanzungsmedizin oder der Sterbehilfe, mein Ausgangs- und Orientierungspunkt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe halte ich es für notwendig, eine gesetzliche Neuregelung zu erarbeiten. Ansonsten bestünde ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit, was die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs der Suizidhilfe erhöhen würde. Bei der Implementierung der Neuregelung ist es mir wichtig, ein umfassendes Schutzkonzept zu erarbeiten, das die Würde des Menschen, seine wohlverstandene Selbstbestimmung und den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellt.

Ich hoffe, Ihnen meine Haltung deutlich gemacht zu haben und wünschen Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger

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