Sehr geehrter Herr Wiehle, für ukrainische (Flüchtlinge) wurde die Anerkennung der Führerscheine, auch Bus und LKW erleichtert. Gilt diese Erleichterung auch für russische (Flüchtlinge)?
Ukrainische Fahrerlaubnisse sind in den Anhang 11 der FeV aufgenommen worden.
Russische, nach meinem Wissen nicht. Warum?
Danke für eine aussagekräftige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian L.
Sehr geehrter Herr L.
danke für Ihre Frage. Ihre Frage zielt auf das Handeln der Regierung, die die Rechtsverordnungen erlässt und damit auch für die FeV und deren Anlage 11 verantwortlich ist.
Ich kann dies als Oppositionspolitiker kommentieren und feststellen, dass man in letzter Zeit offensichtlich mit Priorität ukrainischen Bewerbern die Anerkennung von Fahrerlaubnissen erleichtern wollte und will. Dies entspricht einer verbreiteten "Haltung"; ob dies gegenüber den Menschen aus anderen nicht zuletzt europäischen Ländern gerecht ist, die ebenfalls um Anerkennung einer Fahrerlaubnis ersuchen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wiehle, MdB
