Als menschenrechtspolitische Sprecherin hätte ich gerne eine Einschätzung zur "Passivierung" von Albanern in Serbien. Das Helsinki-Komitee bezeichnete sie als „administrative ethnische Säuberung".

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Frage von Nadije M. •

Als menschenrechtspolitische Sprecherin hätte ich gerne eine Einschätzung zur "Passivierung" von Albanern in Serbien. Das Helsinki-Komitee bezeichnete sie als „administrative ethnische Säuberung".

In den letzten Jahren wurden rund 6000 Albaner:innen unrechtmäßig, unter dem Deckmantel des Aufenthaltsgesetzes,von den Wahllisten gestrichen. Die "inaktiven" Menschen können nicht mehr wählen, ihre Kinder nicht zur Schule schicken oder Eigentum besitzen oder arbeiten. Das Helsinki-Komitee bezeichnet diese Praxis als „administrative ethnische Säuberung“. Der serbische Staat stellt über die Passivisierung keine Beschlüsse aus, so dass es für Betroffene keine Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen. Medvedja und Bujanovac, Regionen in den die albanische Minderheit verstärkt lebt, sind Regionen mit der höchsten Anzahl "Inaktiver" in ganz Serbien. In der Gemeinde Medvedja ist die Anzahl der Wähler:innen von ca. 10.000 auf 6.600 gefallen - mit ihnen auch die Zahl der albanischen Gemeinderäte (von 8 auf 3).
Die EU Kommission hat bereits Kenntnis von dieser Praxis und den fatalen Konsequenzen für die albanische Minderheit in Serbien. Wie ist ihre Einschätzung zum Thema?

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