Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Porträt Dr. Rieger_Fotograf BüttnerFranz RiegerCSU305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Markus BlumeMarkus BlumeCSU107 - München-Ramersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Martin SchöffelMartin SchöffelCSU408 - Wunsiedel, Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard EckGerhard EckCSU608 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Portrait von Max GibisMax GibisCSU Dafür gestimmt
Portrait von Karl StraubKarl StraubCSU125 - Pfaffenhofen a.d. Ilm Dafür gestimmt
Portrait von Joachim HerrmannJoachim HerrmannCSU508 - Erlangen-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Ernst WeidenbuschErnst WeidenbuschCSU122 - München-Land Nord Dafür gestimmt
Portrait von Martin HuberMartin HuberCSU Nicht beteiligt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCSU120 - Miesbach Nicht beteiligt
Portrait von Hans RittHans RittCSU Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold BockletReinhold BockletCSU117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Dafür gestimmt
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Bernd SiblerBernd SiblerCSU201 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen StröbelJürgen StröbelCSU505 - Ansbach-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Manuel WestphalManuel WestphalCSU506 - Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HuberThomas HuberCSU113 - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU Dafür gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU713 - Neu-Ulm Nicht beteiligt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.