Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU126 - Rosenheim-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Claudia StammClaudia StammDIE GRÜNEN126 - Rosenheim-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia StammClaudia Stammfraktionslos126 - Rosenheim-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Otto LedererOtto LedererCSU127 - Rosenheim-West Dafür gestimmt
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Klaus SteinerKlaus SteinerCSU129 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Gisela SenglGisela SenglDIE GRÜNEN129 - Traunstein Nicht beteiligt
Portrait von Harald KühnHarald KühnCSU130 - Weilheim-Schongau Dafür gestimmt
Portrait von Bernd SiblerBernd SiblerCSU201 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Jutta WidmannJutta WidmannFREIE WÄHLER202 - Dingolfing Nicht beteiligt
Portrait von Erwin HuberErwin HuberCSU202 - Dingolfing Dafür gestimmt
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Dagegen gestimmt
Portrait von Rosi SteinbergerRosi SteinbergerDIE GRÜNEN204 - Landshut Nicht beteiligt
Hubert AiwangerHubert AiwangerFREIE WÄHLER204 - Landshut Nicht beteiligt
Helmut Radlmeier, MdLHelmut RadlmeierCSU204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Ruth MüllerRuth MüllerSPD204 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrunnerHelmut BrunnerCSU207 - Regen, Freyung-Grafenau Nicht beteiligt
Portrait von Alexander MuthmannAlexander Muthmannfraktionslos207 - Regen, Freyung-Grafenau Dafür gestimmt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold StroblReinhold StroblSPD301 - Amberg-Sulzbach Dagegen gestimmt
Portrait von Harald SchwartzHarald SchwartzCSU301 - Amberg-Sulzbach Dafür gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.