Änderungsantrag Bayerisches Teilhabegesetz I

Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz I fordert den Landtag auf, verstärkte Anreize zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu beschließen. Der Antrag wurde von SPD und GRÜNEN unterstützt, CSU und Freie Wähler lehnten ihn ab.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
0
Nicht beteiligt
33
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Kathi PetersenKathi PetersenSPD608 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Prof. Dr. Michael PiazoloMichael PiazoloFREIE WÄHLER103 - München-Giesing Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard PohlBernhard PohlFREIE WÄHLER708 - Kaufbeuren Dagegen gestimmt
PschiererFranz Josef PschiererCSU708 - Kaufbeuren Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Nicht beteiligt
Helmut Radlmeier, MdLHelmut RadlmeierCSU204 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Doris RauscherDoris RauscherSPD113 - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias ReißTobias ReißCSU307 - Tirschenreuth Dagegen gestimmt
Porträt Dr. Rieger_Fotograf BüttnerFranz RiegerCSU305 - Regensburg-Stadt Dagegen gestimmt
Markus RinderspacherMarkus RinderspacherSPD107 - München-Ramersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Hans RittHans RittCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Florian RitterFlorian RitterSPD106 - München-Pasing Nicht beteiligt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Georg RosenthalGeorg RosenthalSPD610 - Würzburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt
Portrait von Heinrich RudrofHeinrich RudrofCSU401 - Bamberg-Land Nicht beteiligt
Portrait von Martin RungeMartin RungeDIE GRÜNEN117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Berthold RüthBerthold RüthCSU607 - Miltenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Alfred SauterAlfred SauterCSU707 - Günzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas SchalkAndreas SchalkCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike ScharfUlrike ScharfCSU115 - Erding Nicht beteiligt
Harry Scheuenstuhl Harry ScheuenstuhlSPD510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dafür gestimmt
Portrait von Franz SchindlerFranz SchindlerSPD306 - Schwandorf Dafür gestimmt

Der Antrag wurde von den Abgeordneten Ilona Deckwerth, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann und Angelika Weikert (alle SPD) gestellt.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sehe vor, Arbeitgeber, die bereit seien, voll erwerbsgeminderte Menschen mit einem Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu beschäftigen, durch ein „Budget für Arbeit“ zu unterstützen. Um auch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von WfbM in Ballungsregionen den Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, müsse der Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber bis zu 80 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV betragen. Bisher sei ein Lohnkostenzuschuss von 40 Prozent vorgesehen.

Joachim Unterländer (CSU) bezeichnete das Bundesteilhabegesetz als gute Grundlage für eine gemeinsame Behindertenpolitik in Bayern. Es ginge nun darum, zwei sehr unterschiedliche Positionen zu vereinen. Auf der einen Seite die in Zukunft zuständigen Bezirke, die gesagt hätten, die Erhöhung des Beitrages sei mit ihnen als zuständige Kostenträger nicht möglich. Auf der anderen Seite die Behindertenbeauftragten, die Opposition und verschiedene Behindertenverbände, die eine Verdoppelung auf 80 % verlangten. Der bestehende Gesetzentwurf sehe eine Erhöhung auf 48 Prozent vor, sei auf viel Zustimmung gestoßen und vereine einen breiten Konsens.

Ilona Deckwerth (SPD) bemängelte, dass trotz der guten Beschäftigungssituation in Bayern die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung bei über 9 Prozent läge. Soziale Teilhabe und Selbstständigkeit lägen somit für viele Menschen in weiter Ferne. Der vorgeschlagene Anteil von 48 Prozent würde einen Zuschuss von 1.415 Euro monatlich bedeuten. In Regionen mit hohem Preisniveau reiche dies nicht aus. Erst der geforderte Lohnzuschuss von bis zu 80 Prozent (2.356 Euro) unterstütze Menschen effektiv darin, auf dem schwierigen Arbeitsmarkt eine adäquate Beschäftigung zu finden. Die Zahl der Menschen, die für diese Förderung in Frage kämen, sei so überschaubar, dass es sich um geringe Mehrausgaben handele.

Gabi Schmidt (Freie Wähler) bezeichnete es als verwerflich, den Betrag, der Menschen die volle Teilhabe ermöglichen soll, von vornherein zu deckeln. Bayern müsse in diesem Fall aber auf eine einheitliche, bundesweite Regelung warten. Verschiedene Sätze würden bei Arbeitgebern und Werkstätten an der Grenze zu anderen Bundesländern zu Fluktuation führen.

Kerstin Celina (GRÜNE) bezeichnete das Bundesteilhabegesetz als wichtig, aber noch verbesserungsfähig. Nun sei es an den Bundesländern, dieses Gesetz umzusetzen und es selbstständig zu verbessern. Der Landeregierung sprach sie ihren Dank für das detaillierte und transparente Gesetzgebungsverfahren aus. Nun ginge es darum, die Handlungsspielräume zu identifizieren, die bisher ungenutzt geblieben seien. An dieser Stelle hätte sich die Regierungsfraktion etwas kompromissbereiter zeigen können. Die geplante Erhöhung des Lohnkostenzuschusses um 8 Prozent würde nicht ausreichen, um Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit einer regulären Beschäftigung zu ermöglichen.

Thomas Huber (CSU) bezeichnete das bayerische Teilhabegesetz als einen ersten Meilenstein für die Interessen und das Wohl der Menschen mit Behinderungen. Nun bestünden bundesweit einheitliche Kriterien zur Bedarfsermittlung. Dieses Modell solle nun erst einmal erprobt werden. Die Erkenntnisse daraus könnten in das Bayerische Teilhabegesetz II aufgenommen werden.

Johannes Hintersberger (CSU) sieht den Freistaat mit dem bayerischen Teilhabegesetz I auf dem richtigen Weg zu einer Teilhabegesellschaft. Er betonte, kein anderes Bundesland habe so schnell und weitreichend Regelungen getroffen. Dabei würden alle landesrechtlichen Gestaltungsspielräume intensiv genutzt. Beim Lohnkostenzuschuss befände sich Bayern bereits um 20 Prozent über der vom Bundesgesetzgeber festgelegten Marge. Ab 2020 würde die nächste Stufe der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit dem bayerischen Teilhabegesetz II in Angriff genommen.