Bayerisches Betreuungsgeldgesetz

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde mit der CSU-Mehrheit angenommen.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
0
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Walter NusselWalter NusselCSU507 - Erlangen-Höchstadt Dafür gestimmt
Portrait von Verena OsgyanVerena OsgyanDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Kathi PetersenKathi PetersenSPD608 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Dagegen gestimmt
Prof. Dr. Michael PiazoloMichael PiazoloFREIE WÄHLER103 - München-Giesing Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard PohlBernhard PohlFREIE WÄHLER708 - Kaufbeuren Dagegen gestimmt
PschiererFranz Josef PschiererCSU708 - Kaufbeuren Dafür gestimmt
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Helmut Radlmeier, MdLHelmut RadlmeierCSU204 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Doris RauscherDoris RauscherSPD113 - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dafür gestimmt
Portrait von Tobias ReißTobias ReißCSU307 - Tirschenreuth Dafür gestimmt
Porträt Dr. Rieger_Fotograf BüttnerFranz RiegerCSU305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Markus RinderspacherMarkus RinderspacherSPD107 - München-Ramersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Hans RittHans RittCSU Dafür gestimmt
Portrait von Florian RitterFlorian RitterSPD106 - München-Pasing Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Georg RosenthalGeorg RosenthalSPD610 - Würzburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich RudrofHeinrich RudrofCSU401 - Bamberg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Berthold RüthBerthold RüthCSU607 - Miltenberg Dafür gestimmt
Portrait von Alfred SauterAlfred SauterCSU707 - Günzburg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike ScharfUlrike ScharfCSU115 - Erding Dafür gestimmt
Harry Scheuenstuhl Harry ScheuenstuhlSPD510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Franz SchindlerFranz SchindlerSPD306 - Schwandorf Dagegen gestimmt

Im Juli 2015 wurden die §§ 4a – 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Betreuungsgeld – mit Art. 72 Abs. 2 GG in einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht für "unvereinbar und nichtig" erkärt. Die Zahlung eines Betreuungsgeldes als "Nichtinanspruchnahme bestimmter öffentlich geförderter Maßnahmen" stelle keine Regelung der öffentlichen Fürsorge dar und falle dementsprechend nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Der Gesetzentwurf hat eine sinngemäße Weiterführung des vom Bund eingeführten Betreuungsgeldes zum Ziel. Das Betreuungsgeld soll nahtlos zu den ursprünglich vom Bund vergebenen Leistungen gezahlt werden und kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Idee ist, Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita geben, mit einer monatlichen Summe von 150 Euro zu unterstützen. Damit soll eine Wahlfreiheit gewährleistet werden: Kita-Plätze werden öffentlich gefördert und mit der Verabschiedung des Gesetzes die Kinderbetreuung zu Hause ebenfalls, da für diese kein Platz in einer Kita oder einer anderen staatlich geförderten Betreuungseinrichtung in Anspruch genommen wird.
Das Betreuungsgeld steht öffentlich stark in der Kritik. Bei einer von der SPD beantragten Anhörung im Sozialausschuss sprachen sich mehrere Expert*innen gegen das Modell aus.
Kritik kam aus der Opposition. Bemängelt wurde vor allem:

  • die Nicht-Beachtung der massiven Bedenken verschiedener Expert*innen, die bei einer Anhörung im Sozialausschuss geäußert wurden
  • der hohe Personalmangel in Kinderbetreuungsstätten und der Mangel an Kitaplätzen in Bayern, der eine echte Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung zu Hause und in öffentlichen Einrichtungen unmöglich macht
  • die Höhe des Betreuungsgeldes, die ein volles Einkommen nicht ersetzt
  • die Gefahr, dass partnerschaftliche Aufgabenteilung und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt für beide Geschlechter durch das Betreuungsgeld verhindert werden
  • die Vergrößerung der Gefahr von Altersarmut durch das Aussetzen in der Berufstätigkeit
  • die Nicht-Berücksichtigung von Alleinerziehenden, die de facto keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben
  • die Gefahr, dass die in Betreuungseinrichtungen ohnehin schon unterrepräsentierten Kinder von Geflüchteten und Einwanderern nicht in eine Kindertagesstätte gegeben werden und die benötigte frühe Integration und Sprachförderung somit vielleicht nicht gewährleistet wird

Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts zum Betreuungsgeld in Norwegen kommt zu dem Ergebnis, dass das Betreuungsgeld vor allem von Müttern mit Migrationshintergrund, geringem Einkommen und niedrigem Bildungsstand in Anspruch genommen wird. In Familien, in denen sich hauptsächlich die Mutter um die Kindererziehung kümmert, ist die Wahrscheinlichkeit am Höchsten, dass sie auch Betreuungsgeld bezieht. Eltern, die die Kinderbetreuung partnerschaftlich, das heißt ungefähr gleich untereinander aufteilen, nehmen in den seltensten Fällen das Betreuungsgeld in Anspruch.
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