Änderung des Bundeswahlgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD streben die Regierungsfraktionen eine Änderung des Bundeswahlgesetzes an. Damit soll einer Beeinträchtigung der Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung entgegengewirkt werden.

Mit 362 Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Nur die antragstellenden Regierungsfraktionen stimmten für den Entwurf, alle anderen Fraktionen entschieden sich dagegen.

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Dafür gestimmt
362
Dagegen gestimmt
281
Enthalten
8
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Enthalten
Stefan Sauer, MdBStefan SauerCDU/CSU184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Bettina WiesmannBettina WiesmannCDU/CSU183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Patrick SchniederPatrick SchniederCDU/CSU202 - Bitburg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas de MaizièreThomas de MaizièreCDU/CSU155 - Meißen Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SelleJohannes SelleCDU/CSU191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Nicht beteiligt
Portrait von Canan BayramCanan BayramDIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias GastelMatthias GastelDIE GRÜNEN262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeDIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dagegen gestimmt
Portrait von Manuel SarrazinManuel SarrazinDIE GRÜNEN23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dagegen gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN297 - Saarlouis Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Franziska BrantnerFranziska BrantnerDIE GRÜNEN274 - Heidelberg Dagegen gestimmt
Portrait von Kai GehringKai GehringDIE GRÜNEN120 - Essen III Dagegen gestimmt
Ottmar von Holtz, BundestagsabgeordneterOttmar von HoltzDIE GRÜNEN48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias LindnerTobias LindnerDIE GRÜNEN211 - Südpfalz Dagegen gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirDIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt

Die Regierungsfraktionen schreiben im Gesetzentwurf, dass von einer weiteren Erhöhung der Sitzanzahl im Deutschen Bundestag ausgegangen werden könne. Um das Parlament nicht an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit zu bringen und die Akzeptanz des Bundestages in der Bevölkerung nicht zu beeinträchtigen, soll das Bundeswahlgesetz wie folgt geändert werden:

  • Die Anzahl der Wahlkreise soll verringert werden. Tritt das Gesetz in Kraft, werden die Wahlkreise zum 1. Januar 2024 von 299 auf künftig 280 reduziert.
  • Mit dem Ausgleich von Überhangmandaten soll zukünftig erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen werden.
  • Ein weiterer Aufwuchs (u.a. durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Lis-tenmandate der gleichen Partei) in anderen Ländern soll vermieden werden, wobei  eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleiben soll.
  • Der Deutsche Bundestag soll eine Reformkommission einsetzen, die sich mit den Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen dazu erarbeitet.

Mit 362 Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Nur die antragstellenden Regierungsfraktionen stimmten für den Entwurf, alle anderen Fraktionen entschieden sich dagegen.