Änderung des Grundgesetzes - Bildung, Bau und Verkehr

Am 29.11.2018 wurde im Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bereich Bildung, Bau und Verkehr abgestimmt. Ziel des Entwurfs ist es, bestimmte Artikel des Grundgesetzes dahingehend zu verändern, dass die finanzielle Unterstützung durch den Bund für Bildung, Bau und Verkehr auf Landes- und Kommunalebene ausgebaut wird. Damit würde das Kooperationsverbot (im Bereich Digitalisierung) etwas gelockert werden.

Von 670 teilnehmenden Abgeordneten stimmten 580 MdB dem Gesetzentwurf zu, 90 MdB stimmten dagegen oder enthielten sich. Nur die AfD-Fraktion stimmte gegen den Entwurf der Bundesregierung. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.

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Dafür gestimmt
578
Dagegen gestimmt
87
Enthalten
3
Nicht beteiligt
41
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bernd ReutherBernd ReutherFDP113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Bernd RiexingerBernd RiexingerDIE LINKE259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannDIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU197 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferDIE GRÜNEN203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Stefan RuppertStefan RuppertFDP176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dagegen gestimmt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dafür gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Dafür gestimmt

Die Bundesregierung formuliert in ihrem Gesetzentwurf die verstärkte Förderung in den Bereichen Bildung, Bau und Verkehr, angesichts der "gewachsenen Herausforderungen" bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, als unbedingt erforderlich. Es sei inzwischen eine leistungsstarke und angemessene IT-Infrastruktur in den deutschen Schulen notwendig, ebenso wie bessere Ganztagsangebote, die zu mehr Chancengleichheit führen sollen. Im Bereich Bau soll der Sozialwohnungsbau erweitert werden, um "prekären Wohnungssituationen von einkommenschwächeren Haushalten entgegenzuwirken". Folgende Artikel sollen im Grundgesetz (GG) geändert, ergänzt oder hinzugefügt werden:

  • Artikel 104c GG: Die beschränkte Finanzhilfe im Bereich der Bildungsinfrastruktur soll aufgehoben werden, damit der Bund die Infrastruktur auf Kommunal- und Landesebene stärker unterstützen kann. Dies bedeutet eine Entspannung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern (im Bereich der Digitalisierung).
  • Hinzufügen von Artikel 104d GG: Schaffung von zweckgebundenen Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
  • Änderung des Artikels 125c GG: Sofortige Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
  • Ergänzung des Artikels 143e GG: Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung

Nachdem der Entwurf nun im Bundestag angenommen wurde, bedarf es im weiteren Verlauf noch einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Dieser wird vermutlich noch bis zum Jahresende 2018 darüber abstimmen. Sollte der Gesetzentwurf auch dort angenommen werden, sollen die Änderungen im Grundgesetz ab Beginn 2019 gelten.

Olaf Scholz (SPD) betont, dass der Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs nicht nur eine Sache der Kommunen und Länder sein könne, es sei ein nationales Anliegen. Auch an der digitalen Infrastruktur und der Anbindung der deutschen Schulen solle sich der Bund in Zukunft stärker finanziell beteiligen.

Götz Frömming (AfD) kritisiert, dass diese Gesetzesänderung einen Frontalangriff auf die föderalen Strukturen Deutschlands bedeuten würde. Dadurch würde den Ländern ein wichtiger Teil ihres Hoheitsbereichs genommen, die Hoheit über Bildung.

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