Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der Linken-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten entschlossen für den Gesetzentwurf; auch aus der FDP-Fraktion gab es überwiegend Zustimmung. Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen den Antrag. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

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Dafür gestimmt
184
Dagegen gestimmt
460
Enthalten
6
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Mario MieruchMario Mieruchfraktionslos124 - Steinfurt I - Borken I Nicht beteiligt
Irene MihalicIrene MihalicDIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus MindrupKlaus MindrupSPD76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Falko MohrsFalko MohrsSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dagegen gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dagegen gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten MöringKarsten MöringCDU/CSU93 - Köln I Nicht beteiligt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerCDU/CSU246 - Roth Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth MotschmannElisabeth MotschmannCDU/CSU54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Niema MovassatNiema MovassatDIE LINKE117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MrosekAndreas MrosekAfD70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerDIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert MüllerNorbert MüllerDIE LINKE61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU256 - Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der LINKEN-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die LINKE-und Grüne-Fraktion stimmte entschlossen für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten gegen diesen. Aus der SPD-Fraktion stimmte als Einziger Frank Schwabe für den Entwurf. In der FDP gab es geteilte Meinungen. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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