Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der Linken-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten entschlossen für den Gesetzentwurf; auch aus der FDP-Fraktion gab es überwiegend Zustimmung. Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen den Antrag. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

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Dafür gestimmt
184
Dagegen gestimmt
460
Enthalten
6
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd RiexingerBernd RiexingerDIE LINKE259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannDIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dagegen gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferDIE GRÜNEN203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Stefan RuppertStefan RuppertFDP176 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dagegen gestimmt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dagegen gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Dagegen gestimmt
Portrait von Manuel SarrazinManuel SarrazinDIE GRÜNEN23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der LINKEN-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die LINKE-und Grüne-Fraktion stimmte entschlossen für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten gegen diesen. Aus der SPD-Fraktion stimmte als Einziger Frank Schwabe für den Entwurf. In der FDP gab es geteilte Meinungen. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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