Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE107 - Düsseldorf II Nicht beteiligt
Portrait von Michel BrandtMichel BrandtDIE LINKE271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Matthias HöhnMatthias HöhnDIE LINKE66 - Altmark Nicht beteiligt
Caren LayCaren LayDIE LINKE156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Dafür gestimmt
Portrait von Andreas WagnerAndreas WagnerDIE LINKE223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Nicht beteiligt
Portrait von Christine BuchholzChristine BuchholzDIE LINKE185 - Offenbach Dafür gestimmt
Rote kurze Haare, lächelnd, schwarzer Blazer und schwarzes T-Shirt mit V-Ausschnitt, kleine hängende Ohrringe mit weißer KugelSusanne FerschlDIE LINKE257 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Sabine LeidigSabine LeidigDIE LINKE169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Katja HesselKatja HesselFDP244 - Nürnberg-Nord Enthalten
Portrait von Karsten KleinKarsten KleinFDP247 - Aschaffenburg Enthalten
Portrait von Alexander KulitzAlexander KulitzFDP291 - Ulm Enthalten
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Enthalten
Portrait von Thomas SattelbergerThomas SattelbergerFDP219 - München-Süd Enthalten
Portrait von Renata AltRenata AltFDP262 - Nürtingen Enthalten
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.