Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dafür gestimmt
Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.Thomas HeilmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU238 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Nicht beteiligt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Heribert HirteHeribert HirteCDU/CSU94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dafür gestimmt
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU216 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Josef OsterJosef OsterCDU/CSU199 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Christoph PloßChristoph PloßCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Uwe FeilerUwe FeilerCDU/CSU58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU280 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU210 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Dieter GröhlerKlaus-Dieter GröhlerCDU/CSU80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.