Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Portrait von Edgar FrankeEdgar FrankeSPD170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dafür gestimmt
Bild von Johannes SchrapsJohannes SchrapsSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD288 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Nicht beteiligt
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Uli GrötschUli GrötschSPD235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD180 - Hanau Dafür gestimmt
Portrait von Marcus HeldMarcus HeldSPD206 - Worms Nicht beteiligt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Helge LindhHelge LindhSPD102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard BrechtEberhard BrechtSPD68 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MatschieChristoph MatschieSPD191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Esther DilcherEsther DilcherSPD167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich FreeseUlrich FreeseSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Michael SchrodiMichael SchrodiSPD215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Rainer SpieringRainer SpieringSPD38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.