Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Helge LindhHelge LindhSPD102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard BrechtEberhard BrechtSPD68 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MatschieChristoph MatschieSPD191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Esther DilcherEsther DilcherSPD167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich FreeseUlrich FreeseSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Uli GrötschUli GrötschSPD235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD180 - Hanau Dafür gestimmt
Portrait von Marcus HeldMarcus HeldSPD206 - Worms Nicht beteiligt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD87 - Aachen I Nicht beteiligt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Dafür gestimmt
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike BahrUlrike BahrSPD252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Hiltrud LotzeHiltrud LotzeSPD Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.