Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Ausländer:innen, die mindestens 5 Jahre geduldet in Deutschland leben, ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Ihnen soll dadurch die nötige Zeit gewährt werden, um alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Mit 371 Stimmen wurde der Gesetzentwurf von Seiten der Koalitionsfraktionen angenommen. Insgesamt 226 Gegenstimmen kamen aus den Fraktionen CDU/CSU und AfD. Es gab 57 Enthaltungen. Darunter entfielen 20 Enthaltungen auf Abgeordnete der Unionsfraktion, auch zwei FDP-Abgeordnete enthielten sich. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich ebenfalls.

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Dafür gestimmt
371
Dagegen gestimmt
226
Enthalten
57
Nicht beteiligt
82
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Lukas KöhlerLukas KöhlerFDP220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Portrait von Anne KönigAnne KönigCDU/CSU126 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Dagegen gestimmt
Portrait von Carina KonradCarina KonradFDP200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Markus KoobMarkus KoobCDU/CSU176 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.Chantal KopfBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN281 - Freiburg Dafür gestimmt
Carsten Körber MdBCarsten KörberCDU/CSU165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE.71 - Anhalt Nicht beteiligt
Simona KoßSimona KoßSPD59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Nicht beteiligt
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Laura KraftLaura KraftBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN148 - Siegen-Wittgenstein Nicht beteiligt
Portrait von Philip KrämerPhilip KrämerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN187 - Odenwald Nicht beteiligt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Dunja KreiserDunja KreiserSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Nicht beteiligt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Martin KröberMartin KröberSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Michael KruseMichael KruseFDP Dafür gestimmt
Portrait von Tilman KubanTilman KubanCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang KubickiWolfgang KubickiFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin KuhleKonstantin KuhleFDP53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN290 - Tübingen Dafür gestimmt

Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.

Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.

Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.

Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.