Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Ausländer:innen, die mindestens 5 Jahre geduldet in Deutschland leben, ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Ihnen soll dadurch die nötige Zeit gewährt werden, um alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Mit 371 Stimmen wurde der Gesetzentwurf von Seiten der Koalitionsfraktionen angenommen. Insgesamt 226 Gegenstimmen kamen aus den Fraktionen CDU/CSU und AfD. Es gab 57 Enthaltungen. Darunter entfielen 20 Enthaltungen auf Abgeordnete der Unionsfraktion, auch zwei FDP-Abgeordnete enthielten sich. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich ebenfalls.

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Dafür gestimmt
371
Dagegen gestimmt
226
Enthalten
57
Nicht beteiligt
82
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Jan Wenzel SchmidtJan Wenzel SchmidtAfD67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchmidtStefan SchmidtBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Daniel SchneiderDaniel SchneiderSPD29 - Cuxhaven - Stade II Dafür gestimmt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Patrick SchniederPatrick SchniederCDU/CSU202 - Bitburg Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf ScholzOlaf ScholzSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Marlene SchönbergerMarlene SchönbergerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Bild von Johannes SchrapsJohannes SchrapsSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Christian SchreiderChristian SchreiderSPD207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Felix SchreinerFelix SchreinerCDU/CSU288 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Christina-Johanne SchröderChristina-Johanne SchröderBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Ria SchröderRia SchröderFDP Dafür gestimmt
Portrait von Michael SchrodiMichael SchrodiSPD215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Auf diesem Bild ist Anja Schulz zu sehen.Anja SchulzFDP44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Kordula Schulz-AscheKordula Schulz-AscheBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Svenja SchulzeSvenja SchulzeSPD129 - Münster Nicht beteiligt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Armin SchwarzArmin SchwarzCDU/CSU167 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Nicht beteiligt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD288 - Waldshut Dafür gestimmt

Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.

Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.

Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.

Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.