Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Michael Sacher | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 144 - Unna I | Dafür gestimmt | |
Christian Sauter | FDP | 135 - Lippe I | Enthalten | |
Axel Schäfer | SPD | 140 - Bochum I | Nicht beteiligt | |
Jamila Anna Schäfer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Sebastian Schäfer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 261 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Ingo Schäfer | SPD | 103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dafür gestimmt | |
Frank Schäffler | FDP | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Rebecca Schamber | SPD | 43 - Hannover-Land I | Dafür gestimmt | |
Bernd Schattner | AfD | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Johannes Schätzl | SPD | 229 - Passau | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Schäuble | CDU/CSU | 284 - Offenburg | Dagegen gestimmt | |
Ulle Schauws | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 114 - Krefeld II - Wesel II | Nicht beteiligt | |
Nina Scheer | SPD | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christiane Schenderlein | CDU/CSU | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Andreas Scheuer | CDU/CSU | 229 - Passau | Nicht beteiligt | |
Marianne Schieder | SPD | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Udo Schiefner | SPD | 111 - Viersen | Dafür gestimmt | |
Ulrike Schielke-Ziesing | AfD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Peggy Schierenbeck | SPD | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dafür gestimmt | |
Jana Schimke | CDU/CSU | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dagegen gestimmt | |
Timo Schisanowski | SPD | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Christoph Schmid | SPD | 254 - Donau-Ries | Dafür gestimmt | |
Nils Schmid | SPD | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Eugen Schmidt | AfD | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Jan Wenzel Schmidt | AfD | 67 - Börde - Jerichower Land | Dagegen gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.