Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Alexander Müller | FDP | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Axel Müller | CDU/CSU | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Florian Müller | CDU/CSU | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Beate Müller-Gemmeke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Frank Müller-Rosentritt | FDP | 162 - Chemnitz | Nicht beteiligt | |
Michelle Müntefering | SPD | 141 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Stefan Nacke | CDU/CSU | 129 - Münster | Enthalten | |
Sara Nanni | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Rasha Nasr | SPD | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Zaklin Nastić | DIE LINKE. | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Enthalten | |
Edgar Naujok | AfD | 154 - Leipzig-Land | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Nestle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Ophelia Nick | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Brian Nickholz | SPD | 122 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg – Schleswig | Dagegen gestimmt | |
Dietmar Nietan | SPD | 90 - Düren | Dafür gestimmt | |
Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Dagegen gestimmt | |
Omid Nouripour | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Jörg Nürnberger | SPD | 239 - Hof | Dafür gestimmt | |
Lennard Oehl | SPD | 180 - Hanau | Dafür gestimmt | |
Wilfried Oellers | CDU/CSU | 89 - Heinsberg | Dagegen gestimmt | |
Moritz Oppelt | CDU/CSU | 277 - Rhein-Neckar | Dagegen gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.