Verschärfung des Asylrechts durch Aktualisierung der Vorschriften für sichere Drittstaaten

Das EU-Parlament hat über eine Verschärfung des EU-Asylrechts abgestimmt, wodurch die Anwendung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ erweitert wird. Künftig sollen Mitgliedstaaten einen Asylantrag als unzulässig ablehnen können, wenn ein Nicht-EU-Staat als sicherer Drittstaat für die antragstellende Person gilt. Dies soll in drei Fällen möglich sein: wenn eine Verbindung zum Drittstaat besteht (etwa durch Aufenthalt, Familie oder kulturelle Bindungen), wenn die Person auf dem Weg in die EU durch einen sicheren Drittstaat gereist ist oder wenn ein Abkommen zwischen der EU, einem Mitgliedstaat und dem Drittland über die Aufnahme von Asylbewerber:innen besteht. Die Anwendung bleibt jedoch freiwillig und liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten.

Unbegleitete Minderjährige sind grundsätzlich von der Anwendung der Drittstaatenregelung ausgenommen, in Sicherheitsfällen gelten jedoch weiterhin besondere, bereits beschlossene Sonderregeln. Zudem sollen Asylbewerber:innen kein automatisches Bleiberecht im EU-Staat mehr haben, solange über eine Beschwerde gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung entschieden wird.

Achtung: Die rechts dargestellten Abstimmungsergebnisse spiegeln nur das Abstimmungsverhalten der 96 deutschen EU-Abgeordneten wider und nicht das aller 720 EU-Abgeordneten.

Der Vorschlag für eine Verordnung wurde insgesamt mit 383 Ja-Stimmen zu 238 Nein-Stimmen bei 31 Enthaltungen angenommen. Die Abstimmung wurde von einer Mehrheit rechts der Mitte getragen, während insbesondere Grüne, Linke und Sozialdemokraten dagegen stimmten. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten 52 Abgeordnete dafür und 31 dagegen. Es gab fünf Enthaltungen von Mitgliedern der FDP. Bevor die neuen Regeln nun in Kraft treten, müssen sie noch formell von Parlament und Rat angenommen werden.

Das Parlament hat sich außerdem in namentlicher Abstimmung für eine Ausweitung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten ausgesprochen, um Asylverfahren zu beschleunigen. Vorgesehen ist unter anderem die Einstufung weiterer Staaten wie Marokko, Tunesien, Ägypten, Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch sowie grundsätzlich auch von EU-Beitrittskandidaten als sicher.

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Dafür gestimmt
52
Dagegen gestimmt
31
Enthalten
5
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Moritz KörnerMoritz KörnerRenew Enthalten
Portrait von Sergey LagodinskySergey LagodinskyGrüne/EFA Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd LangeBernd LangeS&D Dagegen gestimmt
Katrin LangensiepenKatrin LangensiepenGrüne/EFA Dagegen gestimmt
Portrait von Peter LiesePeter LieseEVP Dafür gestimmt
Portrait von Norbert LinsNorbert LinsEVP Dafür gestimmt
Portrait von Erik MarquardtErik MarquardtGrüne/EFA Nicht beteiligt
Portrait von David McAllisterDavid McAllisterEVP Dafür gestimmt
Alexandra MehnertEVP Dafür gestimmt
Portrait von Verena MertensVerena MertensEVP Dafür gestimmt
Hans NeuhoffESN Dafür gestimmt
Dr Hannah NeumannHannah NeumannGrüne/EFA Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika NieblerAngelika NieblerEVP Dafür gestimmt
Portrait von Maria NoichlMaria NoichlS&D Dagegen gestimmt
Portrait von Jan-Christoph OetjenJan-Christoph OetjenRenew Enthalten
Portrait von Jutta PaulusJutta PaulusGrüne/EFA Dagegen gestimmt
Portrait von Friedrich PürnerFriedrich Pürnerfraktionslos Dafür gestimmt
Portrait von Dennis RadtkeDennis RadtkeEVP Dafür gestimmt
Portrait von Terry ReintkeTerry ReintkeGrüne/EFA Dagegen gestimmt
Portrait von René RepasiRené RepasiS&D Nicht beteiligt
Die Europaabgeordnete Sabrina Repp hat lange blonde Haare und ein schwarzes Oberteil an. Sie lächelt auf dem Bild, das einen roten Hintergrund hat.Sabrina ReppS&D Dagegen gestimmt
Portrait von Nela RiehlNela RiehlGrüne/EFA Nicht beteiligt
MdEP Manuela Ripa (ÖDP)Manuela RipaEVP Nicht beteiligt
Portrait von Oliver SchenkOliver SchenkEVP Dafür gestimmt
Martin SchirdewanMartin SchirdewanThe Left Dagegen gestimmt