Antwort 09.01.2026 von Norbert Dünkel CSU
Wenn eine Einigung mit dem Kostenträger Bezirk nicht herbeigeführt werden kann, steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Wenn eine Einigung mit dem Kostenträger Bezirk nicht herbeigeführt werden kann, steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
Sehr geehrter Herr R.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.