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Wir können damit rechnen, dass das Cannabisgesetz damit zum 01.01.2024 in Kraft treten wird.
Voranstellen möchte ich, dass in medizinischen Notfällen jederzeit die Versorgung gewährleistet ist. Gleichwohl muss an den Rahmenbedingungen unter Hochdruck gearbeitet werden, damit umfassende und hochwertige medizinische Versorgung auch bei sich verschärfenden Voraussetzungen erhalten bleibt.
Deshalb hat die Regierung aus SPD, Grünen und FDP im sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eine Regelung eingeführt, durch die Ärztinnen und Ärzte eine höhere Vergütung erhalten, wenn sie einem durch die Hausärzte oder durch die Terminservicestelle vermittelten gesetzlich versicherten Patienten zügig einen Behandlungstermin anbieten.
Bei den Beratungen werde ich mich darum bemühen, dass die von Ihnen erwähnte "Ausgrenzungsproblematik" thematisiert und beraten wird.