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Es ist zu erwarten, dass die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken mit einem erhöhten dauerhaften Bedarf an Prävention, Beratung, Betreuung und Behandlung einhergehen wird.
Die gelegentliche Einnahme von Cannabis dagegen schließt die Fahreignung nicht aus, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen erfolgt sowie keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.
Ich unterstütze seine Forderungen. Ich möchte Ihnen trotzdem gerne mitteilen, was die EU im Bereich Long Covid bzw. ME/CFS bereits unternimmt.
Es ist unstrittig, dass es sich bei Long Covid um eine physische Erkrankung handelt.
Als Europa-SPD koordinieren wir unser Vorgehen und berücksichtigen hierbei auch immer, dass die EU die Gesundheitspolitik der Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union lediglich ergänzt.