Antwort 12.12.2024 von Marco Buschmann FDP
Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Sie umfasst neben dem Recht bereits nach derzeitiger Gesetzeslage ausdrücklich auch die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge besteht aus der Personen- und der Vermögenssorge. Dabei geht es vor allem darum, Entscheidungen für das Kind zu treffen, seine Rechte zu schützen und durchzusetzen sowie das Kind zu vertreten.
