Frage von Werner L. • 16.04.2024
Antwort von Andrew Ullmann FDP • 24.04.2024
Die klinische Wirksamkeit der „Abnehmspritze“ ist gegeben und deshalb kann sie als ein Teil eines ärztlich geleiteten Behandlungsplans genutzt werden.
Die klinische Wirksamkeit der „Abnehmspritze“ ist gegeben und deshalb kann sie als ein Teil eines ärztlich geleiteten Behandlungsplans genutzt werden.
Erst kürzlich hat eine Kommission die Möglichkeit einer Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des StG geprüft und ihre Ergebnisse dazu veröffentlicht
Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion sich für eine faire und gerechte Arbeitswelt einsetzt.
Für die Anrechnung von Fehlzeiten auf die Ausbildung gibt es in § 13 Abs. 2 PflBG eine Härtefallregelung. Zur Entscheidung hierüber sind die Länder zuständig.
Berufsgesetze lassen Fehlzeiten nur in bestimmtem Umfang zu, um dadurch eine Mindestausbildungszeit zu sichern. Das ist für alle Akteur*innen sinnvoll.