Ich bezweifele, dass sich Bundestagsabgeordnete mit Demonstrationen im Ausland beschäftigen sollten. Wir haben in Deutschland genug Probleme.
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Ich würde mir wünschen, die russische Führung wäre zu ernsthaften Verhandlungen bereit. Leider gibt es dafür aktuell keine Anzeichen, darüber mache ich mir keine Illusionen. Trotzdem müssen diplomatische Gesprächskanäle offenbleiben – wer sie schließt, riskiert eine Spirale aus Aufrüstung und Eskalation, die niemandem dient.
Natürlich war und ist es für mich als Sozialdemokrat nicht leicht, der temporären Aussetzung des Familiennachzugs zuzustimmen. Aber dieses Gesetz ist Teil des Koalitionsvertrages, den meine Partei mit der Zustimmung von 84% beim Mitgliedervotum angenommen hat.
Ich hätte es für richtig gehalten, die Entlastungen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, umzusetzen
Grundsätzlich regelt § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II, dass erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann, wenn diese mit der Pflege einer bzw. eines Angehörigen unvereinbar ist und deren bzw. dessen Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsaufnahme verpflichtet werden können, wenn in Folge dessen die notwendige Pflege einer oder eines Angehörigen nicht mehr gewährleistet wäre.