Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Der Gesetzgeber hat bestimmte Vermögenspositionen privilegiert. Dazu gehört auch der Schutz einer selbst genutzten Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort 12.03.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Menschen sollen sich im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien entscheiden können.
Antwort ausstehend von Judith Gerlach CSU
Antwort 10.07.2026 von Agnieszka Brugger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Viele Patient*innen wünschen sich mehr Zeit, Zuwendung und einen Blick auf den ganzen Menschen ...
Antwort 09.03.2026 von Bärbel Bas SPD
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion erkennen an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union auch vorgenommen, Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung zu unterstützen.
Antwort ausstehend von Martin Hahn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN