Label
Warum benachteiligt die Grundsicherung Menschen ohne Wohneigentum?

Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD
84 %
481 / 576 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Andreas K. •

Warum benachteiligt die Grundsicherung Menschen ohne Wohneigentum?

Als Bürger empfinde ich die Regelungen der Grundsicherung zur Vermögensanrechnung als ungerecht. Besonders problematisch ist die ungleiche Behandlung verschiedener Vermögensformen.

Viele Menschen meiner Generation (späte Babyboomer) starteten Ende der 1980er-Jahre in den Arbeitsmarkt, als rund sechs Millionen Menschen arbeitslos waren. Häufige Jobwechsel, Firmenpleiten und Ortswechsel machten stabile Erwerbsbiografien und den Aufbau von Wohneigentum für viele unmöglich.

Heute zeigt sich eine Schieflage: Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt im Leistungsbezug weitgehend geschützt, während andere Rücklagen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden müssen. Damit werden gerade jene benachteiligt, deren Erwerbsleben ohnehin von struktureller Unsicherheit geprägt war.

Ich halte es für gerechter, wenn die Betroffenen Immobilienbesitzer Überbrückungskredite bis zur Höhe des Schonvermögens gewährt würden. So ließe sich eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Vermögensformen erreichen.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.

Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Der Gesetzgeber hat bestimmte Vermögenspositionen privilegiert. Dazu gehört auch der Schutz einer selbst genutzten Immobilie bis zu einer bestimmten Größe. 

Die Freistellung von der Vermögensberücksichtigung bezweckt dabei nicht den Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern den Erhalt des Wohnraums zur Erfüllung des Grundbedürfnisses „Wohnen“ und als einen räumlichen Lebensmittelpunkt. Bei der Privilegierung geht es nicht darum die Vermögensbildung zu unterstützen, daher werden auch etwaige Tilgungsverbindlichkeiten nicht als Bedarf für die Unterkunft berücksichtigt. Die Einräumung von Überbrückungskrediten wird dem Anliegen nicht gerecht. Ist die selbst genutzte Immobilie unangemessen groß, wird sie nach Ablauf der Karenzzeit als Vermögen berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD

Weitere Fragen an Bärbel Bas