Frage von Meithe-Wiebke K. • 06.09.2023
Antwort ausstehend von Marten Gäde SPD
Ein Verbotsverfahren ist bei entsprechenden Erfolgsaussichten zu unterstützen.
ja, erledigt
Die Hürde für ein Verbot einer Partei ist nach unserem Grundgesetz sehr hoch.
Den besonderen Belangen schwerbehinderter Menschen wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass die möglichen Abschläge auf die Rente bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auf max. 10,8 Prozent begrenzt sind.