Wie untermauern Sie die von Ihnen zur 48. Sitzung des Bundestages erwähnte Aussage: "Den digitalen Euro gibt es nur, wenn parallel auch das Bargeld verpflichtend angenommen werden muss."?
48. Sitzung 21. Bundestag: Ihre Aussage „Noch viel absurder aber ist es, dass Sie in Ihrem zweiten Antrag fordern, Bargeld müsse im Einzelhandel verpflichtend angenommen werden. Sie wissen ganz genau – zumindest das würde ich Ihnen jetzt unterstellen –, dass diese Regelung Teil der Einführung des digitalen Euro sein wird. Wir haben immer gesagt – wir haben das schon mehrmals gehört: Den digitalen Euro gibt es nur, wenn parallel auch das Bargeld verpflichtend angenommen werden muss. Beides geht für uns Hand in Hand.“ https://dserver.bundestag.de/ (ab Seite 2627). Die EU-Bargeldverordnung zeigt nun deutliche Nachteile des Bargeldes gegenüber dem elektronischen Zahlungsmittel (Annahmeverpflichtungen in Handel / Behörden, Auszahlungsverpflichtungen der Banken, Gebührenfreiheit, Zugänglichkeit Einzahlungsmodalitäten). https://bargeldverbot.info/2025/12/01/ungleichbehandlung-bargeld-digitaleuro/
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für ihre Frage.
Bargeld und Girokonto-Guthaben sind gesetzliche Zahlungsmittel. Der digitale Euro ist eine geplante Ergänzung zum Bargeld, nicht sein Ersatz. Bargeld bleibt weiterhin geschützt. Der digitale Euro wird eingeführt, um die europäische digitale Zahlungslandschaft zu stärken und die Unabhängigkeit von außereuropäischen Systemen zu erhöhen. Der digitale Euro wäre zusätzlich zu Bargeld verfügbar und würde der steigenden Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach schnellen und sicheren digitalen Bezahlmöglichkeiten Rechnung tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Philipp Rottwilm
