Die aktuellen Hebesätze der Stadt Felsberg betragen aktuell nicht 660 % für die Grundsteuern A und B, sondern 600 % für die Grundsteuer A und 495 % für die Grundsteuer B. Die Hebesatzempfehlungen des Landes liegen da etwas niedriger, orientieren sich aber an einer angenommenen Aufkommensneutralität ohne Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen.
Bargeld und Girokonto-Guthaben sind gesetzliche Zahlungsmittel. Der digitale Euro ist eine geplante Ergänzung zum Bargeld, nicht sein Ersatz. Bargeld bleibt weiterhin geschützt.
Sie brauchen Unterstützung von Bund und Land, um solche Herausforderungen wirksam anzugehen.
Eines ist klar, die AfD weist klare verfassungsfeindliche Tendenzen auf und ist bereit, unsere politische Ordnung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, auszuhöhlen.
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein.