Hallo Herr Rottwilm, sind Sie für oder gegen die Chatkontrolle gewesen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung.
Sehr geehrter Herr B.,
mit der SPD-Bundestagsfraktion stimme ich der Bundesjustizministerium Hubig ausdrücklich zu, dass der aktuelle Vorschlag zur Chatkontrolle abzulehnen ist. Der Vorschlag ist in seiner bisherigen Form und auch in der zuletzt vorliegenden Kompromissfassung mit europäischen Grundrechten unvereinbar. Wir lehnen eine anlasslose und verpflichtende Massenüberwachung privater Nachrichten grundsätzlich ab.
Auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Daher ist zu bezweifeln, dass eine generelle Chat-Überwachung vor deutschen Gerichten oder dem Grundgesetz Bestand hätte. Hinzu kommt, dass ein Aufbrechen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen eine Gefährdung der IT-Sicherheit darstellt
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Philipp Rottwilm
