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Die Stadt Felsberg erhebt einen Hebesatz von 660% für Grundsteuer A und B - Wie sehen Sie die Diskrepanz zu den Bemühungen der Stadt dennoch bürgerfreundlich erscheinen zu wollen ?? Herzliche Grüsse

Dr. Philipp Rottwilm
Philipp Rottwilm
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Frage von Ralf K. •

Die Stadt Felsberg erhebt einen Hebesatz von 660% für Grundsteuer A und B - Wie sehen Sie die Diskrepanz zu den Bemühungen der Stadt dennoch bürgerfreundlich erscheinen zu wollen ?? Herzliche Grüsse

Guten Tag, Herr Rottwilm !
Die Stadt Felsberg erhebt einen Hebesatz von 660% für Grundsteuer A und B und liegt auf Platz 22 von 80 Gemeinden. Wieso wurde sich dort nicht um die Empfehlung des hess Parlaments zur verträglichen Höhe bei der Angleichung der Hebesätze gekümmert ?? Die Bürger werden zudem mit Gebühren für Niederschlagswasser belastet. wo sich mittlerweile die Bauern über Regen freuen würden.. Wie sehen Sie die Diskrepanz zu den Bemühungen der Stadt dennoch bürgerfreundlich erscheinen zu wollen ??
Herzliche Grüsse
R. K.

Dr. Philipp Rottwilm
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für ihre Frage, die vor allem die Steuer- und Gebührenpolitik der Stadt Felsberg betrifft. Sehen sie mir bitte nach, dass ich mich zwar als ehemaliger Bürgermeister gut in der Thematik auskenne, aber was die Stadt Felsberg betrifft, nicht den Einblick genieße, die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zu kennen.

Generell gilt, dass die Kommunen ihre Hebesätze in eigener Zuständigkeit und entsprechend der ihren haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen in eigener Autonomie festlegen. Das hat in Hessen Verfassungsrang. Das Land Hessen kann Empfehlungen aussprechen, diese sind aber nicht bindend für die Kommunen.

Die aktuellen Hebesätze der Stadt Felsberg betragen aktuell nicht 660 % für die Grundsteuern A und B, sondern 600 % für die Grundsteuer A und 495 % für die Grundsteuer B. Die Hebesatzempfehlungen des Landes liegen da etwas niedriger, orientieren sich aber an einer angenommenen Aufkommensneutralität ohne Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen. 

In Felsberg wurde 2013 die Einführung von gesplitteten Abwassergebühren beschlossen. Die Stadt hat dabei die gesetzliche Vorgabe angenommen, die verlangt, dass das Niederschlagswasser (Regen) separat berechnet wird. Dabei darf die Stadt in der Abwasserbeseitigung nicht mehr Gebühren einnehmen, als sie zur Deckung der entstehenden Kosten benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Philipp Rottwilm

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