Frage von Eike M. • 22.08.2023
Antwort von Pascal Leddin Bündnis 90/Die Grünen • 15.09.2023
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.
Zunächst möchte ich betonen, dass ich persönlich die sogenannten Werte und die Ziele der AfD im vollen Umfang ablehne.
Entsprechend ist ein Verbot der AfD grundsätzlich zu prüfen, die Problematik eines erstarkten Rechtsextremismus wäre mit einem Verbot der AfD jedoch nicht gebannt.