Uns gehen die Möglichkeiten zur Einschränkung des privaten Böllerns nicht weit genug. Deswegen streben wir als GRÜNE in dem o.g. Papier eine Ausweitung von § 24 der 1. SprengV an, damit Kommunen nicht nur in den bisherigen Fällen, sondern eng angepasst an den regionalen Gegebenheiten, das Silvesterfeuerwerk regeln können. Die Bundesverordnung kann jedoch nur das zuständige Bundesministerium - in diesem Fall Bundesinnenminister Dobrindt - ändern.
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Gerne und mit Überzeugung habe ich die Initiative der Stadt Mainz, des Fördervereins Wildpark Mainz-Gonsenheim e.V. und des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e.V. "Danke, dass Sie hier nicht böllern" unterstützt. Weitergehende Regelungen, insbesondere größere Verbotszonen bedürfen der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Dafür werde ich mich einsetzen.
Durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus November 2025 verzögert sich die Fertigstellung leider nochmals.
Artgerechte Haltung und Pflege der Tiere, möglichst stressfreie Darbietung in der Manege verbunden mit Aufklärung zum Thema Dressur und staatliche Kontrolle.
Die Frage nach der im Grundsatz "richtigen" Finanzierung der GKV - auf die Sie sich ja auch zu beziehen scheinen - wird seit September in der "Finanzkommission Gesundheit" diskutiert, die in gut drei Monaten erste Vorschläge auf den Tisch legen soll