Frage von Georg S. • 30.08.2023
Antwort ausstehend von Zaklin Nastić BSW
Wir teilen Ihre Sorge um die dramatische humanitäre Lage in Bergkarabach infolge der vereinbarungswidrigen Blockade des Latschin-Korridors durch Aserbaidschan.
Menschen Schutz vor Krieg und Gewalt zu gewähren, ist ein Menschenrecht. Wohin die Menschen flüchten, suchen sie sich dabei selbst aus.
Die Drittstaatenregelung des Grundgesetzes wieder zur Geltung bringen.
Deutschland leistet der völkerrechtswidrig von Russland angegriffenen Ukraine finanziell und mit Waffen Hilfe zur Selbst-Verteidigungsfähigkeit.
Nach meiner Einschätzung ist Deutschland derzeit keine Kriegspartei