Antwort 05.11.2025 von Johannes Kraft CDU
Daher besteht derzeit keine rechtliche Grundlage für die Anordnung weiterer Geschwindigkeitsbeschränkungen über die bestehende Tempo-30-Regelung hinaus.
Daher besteht derzeit keine rechtliche Grundlage für die Anordnung weiterer Geschwindigkeitsbeschränkungen über die bestehende Tempo-30-Regelung hinaus.
Beamtinnen und Beamte
Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung.
Ja, das Thema wird auch innerhalb der CDU diskutiert. Ich persönlich sehe ein Verbotsverfahren gegen die AfD sehr skeptisch.