Frage von Manfred K. • 15.04.2024
Antwort von Katrin Staffler CSU • 22.04.2024
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.
Über die Finanzierung der Familienstartzeit gibt es noch keine abschließende Einigung.
Auf die Terminvergabe der Deutschen Botschaft Kampala habe ich leider keinen Einfluss. Ich bitte Sie höflich, sich diesbezüglich direkt an die Botschaft zu wenden.