Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Es geht hier in erster Linie um einen angemessenen Schutz von Kindern und Jugendlichen - dies sollte nicht aus dem Blick gelassen werden.
Eine anlasslose Chatkontrolle kann, wird und darf es selbstverständlich nicht geben.
Hierzu möchte ich Sie bitten, sich an die/den Bundestagsabgeorde/n Ihres Wahlkreises zu wenden.
Allein 2023 wurden in der EU 1,3 Millionen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet
Ganz besonders aber habe ich den Eindruck, dass der interne Umgang mit der angesprochenen Journalistin vor allem für den NDR ein großes Problem ist, das den Sender stark in die Defensive gedrängt hat.
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl trifft nicht eine einzelne Abgeordnete, sondern der Wahlprüfungsausschuss, der dem Plenum einen Beschlussvorschlag vorlegt