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Diese Lösung hat die Bundesregierung mit der US-amerikanischen Regierung abgestimmt, daher können wir uns auf die Erstattung der Gelder verlassen, sobald die USA wieder haushaltspolitisch handlungsfähig sind.
Nein, wir setzen uns hier für eine Änderung ein.
Ein Austritt aus der EU ist gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages nur freiwillig möglich.
Man sollte die Auswirkungen aber nicht überbewerten. Schließlich gilt das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, natürlich auch das Recht auf Leistungen erhält - unabhängig davon, ob dies zusätzlich bspw. Bundestagsabgeordnete tun oder nicht.