Frage von Jan H. • 06.04.2023
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
wenn Sie mit dem Entlastungsbetrag die Energiepreispauschale meinen, muss ich Ihnen leider sagen, dass die Übergangsgeld Beziehenden nach wie vor nicht die Energiepreispauschale erhalten, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Es wird nun darum gehen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in konkrete Gesetzesvorlagen zu überführen.
Zu erst möchte ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Einschätzung bezüglich der Gehaltsentwicklung von Herrn Lutz teile und bei mir ebenfalls auf Unverständnis stößt.