Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.
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Detaillierte Informationen darüber, wie Sie die Einmalzahlung beantragen können, finden Sie auf der folgenden Website: www.einmalzahlung200.de
Die Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten, neben den Rentner*innen, die Energiepreispauschale von 300 €, welche zum 01.12. ausgezahlt wird. Die Auszahlung einer Pauschale an ehemaligen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landes- und Kommunalebene ist allerdings Länderangelegenheit.
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig einen steuer- und abgabenfreien Betrag von bis zu 3.000€ auszahlen – die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Diese Möglichkeit haben wir als Bundesregierung mit dem dritten Entlastungspaket geschaffen.
vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage. Sollten noch Fragen ihrerseits bestehen, dann können Sie sich sehr gerne nochmal an mich wenden unter josip.juratovic@bundestag.de .