Frage von Hubert M. • 03.08.2022
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.
Die Höhe der Diäten orientierte sich ursprünglich an der Besoldung der Bundesrichter (Besoldungsgruppe R6). Aktuell liegt diese bei 10.600,22 Euro, während die nunmehr angepassten Diäten 10.323,29 Euro betragen.
Beim Sondervermögen für die Bundeswehr geht es der Bundesregierung u.a. darum, die Schuldenbremse wieder einhalten zu können.
Sogenannte Bürgerhaushälte gibt es in bestimmten Kommunen und die Idee ist auch sehr charmant