Frage von Alexander F. • 18.04.2022
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Ich mache mir in erster Linie Sorgen um die Getreidepreise, die sich sich auf unsere Lebensmittel- und auch auf den Bierpreis auswirken werden.
Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Rückfrage vom 25.03.2022 ausgeführt hatte, binden ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit i.d.R. nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger
Mit unseren Koalitionspartnern haben wir ein Maßnahmenpaket mit schnellen, spürbaren und breiten Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft und besonders Betroffene vereinbart
die Europäische Zentralbank ist als Institution in Ihrer Entscheidung unabhängig