Frage von Matthias K. • 09.05.2023
Antwort ausstehend von Nicole Höchst AfD
Eine handlungsfähige WHO ist für eine langfristige Strategie gegen künftige Gesundheitsbedrohungen von essenzieller Bedeutung.
Denn in einer Pandemie ist niemand sicher ist, solange nicht alle sicher sind.
Auf Grundlage des geänderten Geschlechtseintrags ist eine Änderung der Vornamen auf Wunsch möglich, aber nicht notwendig. Bereits heute gilt zudem, dass der gewählte Vorname nicht über die geschlechtliche Zugehörigkeit informieren muss.
Eine öffentliche Anhörung kann auf Verlangen von mind. 12 Ausschussmitgliedern angesetzt werden, wenn sie sich thematisch auf eine überwiesene Vorlage bezieht.