Für eine detaillierte Antwort verweise ich Sie an Herrn Roman Reusch und Herrn Stephan Brandner.
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Künftig können Betroffene sich vor deutschen Gerichten von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften vertreten lassen und sie zur Prozessführung ermächtigen, wenn sie sich durch einen Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht in überragend wichtigen Rechtspositionen verletzt sehen (Prozessstandschaft).
(...) bekennt sich uneingeschränkt zum Ziel der Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte (...)
(...) Grundsätzlich halte ich es für richtig, hoheitliche Aufgaben den historisch gewachsenen Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft zu überlassen. (...)
(...) da Sie regelmäßig in meinem Büro anrufen und Ihnen der Sachverhalt bereits mindestens dreimal persönlich erläutert wurde, verzichte ich an dieser Stelle auf eine erneute Darstellung. (...)