Antwort 28.10.2025 von Fritz Güntzler CDU
Ja, ab dem 1. Januar 2026 ist bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale ein Abschlag von 40 % vorgesehen, wenn eine Praxis pro Quartal weniger als zehn Schutzimpfungen erbringt.
Ja, ab dem 1. Januar 2026 ist bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale ein Abschlag von 40 % vorgesehen, wenn eine Praxis pro Quartal weniger als zehn Schutzimpfungen erbringt.
Ich teile Ihre Einschätzung nicht. Putins inakzeptablen Forderungen standen intensive diplomatische Bemühungen gegenüber, um den Angriffskrieg zu verhindern.
Die Position des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, ist eindeutig: Dem Antrag auf eine vollständige oder teilweise Neuauszählung der Stimmen soll nicht stattgegeben werden