Die Komplexität des israelisch-palästinensischen Konflikts, der bereits seit Jahrzehnten anhält, erfordert ein differenziertes Verständnis und keine simplen Vergleiche
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Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.
Antwort 22.01.2026 von Michael Thews SPD
Da sich der vorliegende Gesetzentwurf allerdings noch nicht einmal im parlamentarischen Verfahren befindet, kann ich Ihnen zu den zukünftigen Regelungsgehalten keine Auskunft geben.
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort 22.01.2026 von Sarah Timmann SPD
Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.

Antwort ausstehend von Marc Bernhard AfD