Antwort 15.09.2025 von Ferat Koçak Die Linke
Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet eigenständig und hat den gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen.